
Wer die Rechtswissenschaft als dröge und wenig naturnah ansieht, liegt nicht unbedingt richtig, denn auch im juristischen Alltag begegnet man immer wieder unseren tierischen Mitgeschöpfen.
In der Übung zum kleinen Strafrechtsschein stand die Klausur an. Es ging unter anderem darum, dass ein Missetäter eine Packung Lachsschinken aus einem Supermarkt hatte mitgehen lassen, die spezielle Problematik des Diebstahls einer geringwertigen Sache – früher hieß das mal Mundraub – sollte erörtert werden. Nun war man ja aus dem Deutschunterricht in der Schule dahingehend programmiert, dass man sich stets ordentlich ausdrücken sollte, und dazu gehörte natürlich auch, unnötige Wiederholungen einzelner Begriffe zu vermeiden. Nachdem ich also in meiner Klausur zwei- oder dreimal das Wort „Lachsschinken“ geschrieben hatte, meldete sich mein Sprachgefühl und gebot mir, bei der nächsten Gelegenheit einen anderen Begriff zu verwenden. Also wurde ab dann auch wechselweise der „Fisch“ bemüht, um literarisch etwas Farbe in meine Arbeit zu bringen und den Korrektor nicht zu sehr zu langweilen.
Fisch im Netz
Nun, der Korrektor war dann zunächst sichtlich ratlos und kringelte den „Fisch“ ein paar Mal rot an, bevor ihm offenbar bewusst wurde, dass ich mit „Fisch“ den Lachsschinken meinte. Auf die Klausurnote hatte es dann keinen Einfluss, und unten drunter schrieb der Korrektor dann in Klammern, dass Lachsschinken von ihm in Zukunft „Lachschinken“ genannt werde. Woher sollte ich als armer BaFöG-Student auch solche Köstlichkeiten wie Lachsschinken kennen…?
Irgendwann hatte ich dann zur allgemeinen Überraschung – insbesondere meiner eigenen – das erste Staatsexamen mit einer recht guten Note bestanden, und in der Referendarzeit konnte ich mir ein Paar Mark zusätzlich als Korrektur-Assistent an einem Lehrstuhl dazuverdienen. Nachdem eine Klausur geschrieben war, gab der Prof uns vier/fünf Assis eine Musterlösung und erläuterte, worauf wir bei der Korrektur besonders achten und wie wir die Schwerpunkte setzen sollten. Dann bekam jeder von uns einen Packen mit etwa fünfzig Klausuren, zu korrigieren innerhalb von zwei Wochen. Puh, hart verdientes Geld!
Von priemenden Mulis und pfeifenden Schweinen
Nachdem dann die Arbeit erledigt und die Klausuren korrigiert zurückgegeben waren, konnten die Studenten in einer Sprechstunde mit uns Assis noch Fragen stellen, sich beschweren, an der Note herummäkeln usw. Einer von uns Assis hatte gerade schon selbst sein zweites Staatsexamen abgelegt und eine Anwaltskanzlei in einer etwas weiter entfernten Stadt eröffnet. Er meldete sich kurz vor dem Sprechstunden-Termin, teilte mit, dass er nicht kommen könne, und bat uns andere, „seine“ Fälle in der Sprechstunde mit zu bearbeiten. Eine „seiner“ Studentinnen landete ratlos bei mir, und ich konnte ihr nur dadurch helfen, indem ich ihre Ratlosigkeit uneingeschränkt teilte. Sie hatte die Klausur bestanden, das war nicht das Problem; aber die Korrektur war quasi wortlos erfolgt, weder am Rand noch unten drunter standen – außer der Endnote – irgendwelche Erläuterungen, Erklärungen, Hinweise. Nichts – doch halt, an einer Stelle stand irgendwo am Rand in roter Tinte: „Ich glaub´, mein Muli priemt!“ Mehr als „Ich glaub‘, mein Schwein pfeift“ konnte ich dazu auch nicht sagen.
Merke: Gut ist, wenn auch der Jurist – recht vertraut mit Tieren ist
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